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Notdienstplan

Lieferengpässe


Mit neuen Regelungen gegen Lieferengpässe


In jüngerer Vergangenheit waren einzelne Arzneien kurzzeitig nur schwer oder gar nicht erhältlich. Die Lieferengpässe betrafen dabei auch Medikamente für Kinder, Krebs- und Schlaganfallpatienten. Ein neues Gesetz der Bundesregierung und neue Regeln für Apotheken sollen nun die Versorgung verbessern. Nicht verändert hat sich unser Bemühen, alle Beschaffungswege für Sie zu nutzen, damit Sie möglichst wenig von den Lieferengpässen spüren.

Tauschsystem in Apotheken


Das neue Gesetz erweitert uns den Handlungsspielraum. So können wir Ihnen ein alternatives Medikament mit gleichem Wirkstoff herausgeben, falls das verschriebene Arzneimittel nicht verfügbar ist. Verfügen Sie über eine Apotheken Kundenkarte, wird die Abgabe auf der Karte vermerkt.

Wir nutzen bereits in den Filialapotheken den Austausch verfügbarer Medikamente um schnell Rezepteinlösungen auch für knappe Arzneimittel zu ermöglichen. Zusätzlich arbeiten wir in einem Netzwerk mit weiteren regionalen Apotheken zusammen, um uns bei Lieferengpässen schneller auszutauschen und uns bei der Versorgung für unsere Kunden gegenseitig zu unterstützen.

Beschaffung über vielfältige Großhandels- und Einkaufssysteme


Im apo-pro Verbund sind wir Partner nicht nur eines, sondern mehrerer Großhandelsstrukturen. Über breite Beschaffungswege erhalten wir Zugriff auf verschiedene Lagerplätze und schnelle Nachlieferungen, sobald Verfügbarkeiten entstehen. Diese Bemühungen werden wir weiter intensivieren.

Vorbeugung durch ein Frühwarnsystem


Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sammelt regelmäßig alle Fälle von Lieferengpässen wichtiger Arzneien in einer Liste. Offiziell entsteht ein Lieferengpass, sobald die Lieferung eines Medikaments länger als zwei Wochen ausfällt.

Bessere Versorgung für Kindermedikamente


Bei Kinderarzneien erhöht sich die Preisobergrenze. Damit soll die Lieferung dieser Medikamente an Attraktivität für die Hersteller gewinnen. So können Pharmaunternehmen einmalig den bisherigen Abgabepreis um maximal 50 Prozent steigern.

Zusätzlich dürfen gesetzliche Krankenkassen für verschiedene Kinderarzneimittel keine Rabattverträge mehr mit den Herstellern abschließen. Diese Verträge erzeugten in den letzten Jahren einen enormen Preissturz. Experten sahen darin einen Hauptgrund für die Lieferengpässe.

Ebenfalls ist es den Krankenkassen nun verboten, bei Kinderarzneien einen Höchstbetrag für deren Kostenerstattung festzulegen.

Vorratsmanagement und Regelung bei der Zuzahlung


Um einen ausreichend hohen Vorrat zu garantieren, verpflichten sich Pharmaunternehmen alle Medikamente in Rabattverträgen für sechs Monate zu lagern. In Zeiten eines Mehrbedarfs, wie zum Beispiel in den Wintermonaten, soll dies möglichen Lieferengpässen entgegenwirken. Solche saisonal erzeugten Engpässe gelten als weiterer Grund für die Versorgungsprobleme, da sie zu einem hohen Preisdruck führten.

Stärkung des europäischen Antibiotika-Produktion


Schreiben gesetzliche Krankenkassen ihre Kassenverträge aus, müssen sie zudem Produzenten von Antibiotika aus Europa bzw. aus dem europäischen Wirtschaftsraum mit betrachten. Damit soll sich das Spektrum an Anbietern erweitern.

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