Verbesserte Behandlung und Betreuung durch digitalen Gesundheitsordner
Die elektronische Patientenakte (ePA) ergänzt die E‑Gesundheitskarte und das E‑Rezept für eine umfassendere digitale Gesundheitsversorgung. So entfallen zum Beispiel langwierige Befundanforderungen. Dies erleichtert die Versorgung der Patienten und die Kommunikation zwischen Arztpraxis, Apotheke und Krankenversicherten.
Sicherer Zugriff auf verschriebene Medikamente
Mit dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke kann das Personal die Infos im digitalen Gesundheitsordner einsehen. Dieses Recht gilt jeweils für Tage an dem Moment, in dem die Karte ins eHealth-Kartenterminal gesteckt wurde.
Neben den verordneten Rezepten umfasst die elektronische Patientenakte unter anderem Diagnosen und Laborbefunde, Therapiemaßnahmen und Medikationspläne. Außerdem können Impf- und Mutterpass sowie das Untersuchungsheft für Kinder in die Akte einfließen.
Vorteile der ePA für Versicherte und Apotheken
Durch den Zugriff auf Medikationsdaten erhält die Apotheke eine Übersicht zu Wirkstoffen, deren Stärkegrad und der Dosierung. Dadurch können sie potentiell riskante Neben- und Wechselwirkungen vorab erkennen und durch die passende Medikamentenwahl entgegensteuern.
Ein Vorteil für die Versicherten liegt in der Transparenz des Online-Gesundheitsordners. Über die App ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkassen können Mitglieder ihre persönliche ePA verwalten und Infos zur Medikation jederzeit abrufen.
Mit jedem Endgerät können sie sich somit vor dem Arzt- oder Apothekenbesuch über bisherige Rezepte informieren. Das erlaubt ihnen, gezieltere Nachfragen zu Behandlungen, Arzneien und Heilmitteln zu stellen. Die ePA dient damit auch als partizipatives Instrument für Patienten.
Versicherte bestimmen die Zugriffsrechte.
Versicherte können die Zugriffsrechte auf verschiedene Weise regeln. Erstens können sie über die App die Dateneinsicht beschränken, beispielsweise indem sie Dokumente vor dem Zugriff durch andere verstecken. Ebenfalls können sie einzelnen Praxen und Apotheken den Zugriff auf alle oder spezielle Daten verwehren.
Zweitens kann man beim Besuch der Apotheke einer Dateneinsicht mündlich widersprechen, solange die E‑Gesundheitskarte noch nicht eingelesen wurde. Durch den Entzug der Zugriffsrechte können Apotheken weder Dokumente und Daten einsehen noch neue Infos einpflegen. Drittens können Mitglieder die Zugriffsrechte über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse verwalten.
Versicherte können gegenüber ihrer Krankenkasse Widerspruch zu ePA einlegen und die gesamte Akte löschen lassen. Es ist dabei jederzeit möglich, diesen Widerspruch zurückzuziehen und eine neue Gesundheitsakte erstellen zu lassen.
